Bankrecht

 

Sie haben Probleme mit Ihrer Bank? Hat Ihre Bank Ihre Grundschuld weiterverkauft? Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer Umschuldung? Oder bürgen Sie trotz einer finanziellen Überforderung?

 

Wir beraten Sie bei Ihren bankrechtlichen Fragestellungen, überprüfen Ihre Kredit- bzw. Darlehensverträge, unterstützen Sie bei einer Umschuldung, verhandeln mit Ihrer Bank, helfen bei dem Ausloten von Ratenzahlungsvereinbarungen zum Abtrag Ihrer Darlehensverpflichtungen und prüfen die rechtliche Einbeziehung und Wirksamkeit Ihrer Kreditsicherheiten, wie z. B. einer Grundschuld, Sicherungsübereignung oder einer Bürgschaft (siehe auch unter Bürgschaft).

 

Bürgschaftsrecht


Regelmäßig verlangen Banken auf die zu gewährenden Kredite Kreditsicherheiten.

 

Die Bürgschaft stellt eine mögliche Form der Kreditssicherheit dar (vgl. auch Bankrecht).

 

Probleme bei Bürgschaften sind häufig:

  • Weite Sicherungszweckerklärungen, wie z. B. entsprechende Klauseln: „zur Sicherung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten Forderungen der Bank gegen den Hauptschuldner";
  • Übersicherungen, wobei Übersicherungen ihre Grenze bei Verstößen "gegen Treu und Glauben" finden;
  • Sittenwidrigkeit wegen finanziellen Überforderungen, wie z. B. bei einer fehlenden „Leistungsfähigkeit des Bürgen";
  • Drohen mit einem empfindlichen Übel, woraus regelmäßig eine „Anfechtungsmöglichkeiten des Bürgen" resultiert;
  • Sittenwidrigkeit wegen Gläubigerbenachteiligung, z.B. wenn den „Geschäftspartnern die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Bürgen verborgen bleibt, die Bank die Täuschung in Kauf nimmt";
  • Sittenwidrigkeit wegen Insolvenzverschleppung, wenn z. B. „trotz Insolvenzreife Kredite vergeben werden".

 

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Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Jörg Schwede
Telefon 0511 / 35 36 05 -11 (Sekretariat: Frau Jana Rückrieme)

Mail ra.schwede@ksg-recht.de

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