Inkasso / Forderungsbeitreibung

 

Haben Sie noch offene Forderungen gegen einen Dritten?

 

Gerne vertreten wir Sie und setzen Ihre Zahlungsansprüche gegen Ihren Schuldner durch.

 

Dabei benötigen wir als Unterlagen insbesondere Belege, die Ihren Zahlungsanspruch dokumentieren und etwaige Zahlungsauforderungen bzw. Antwortschreiben des Schuldners.

 

Haben Sie uns die Unterlagen zugesendet, übersenden wir Ihnen umgehend unsere Vollmacht und werden nach Mandatsannahme unverzüglich für Sie tätig. Zu unserer Tätigkeit gehört dabei insbesondere die außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung. Häufig genügt bereits ein Anwaltsschreiben, um als Teilerfolg zumindest eine Ratenzahlungsvereinbarung schließen zu können.

 

Ist die außergerichtliche Tätigkeit nicht erfolgreich, reichen wir - nach vorheriger Beauftragung - einen Mahnbescheid zur Titulierung und Sicherung Ihrer Ansprüche ein bzw. vollstrecken nach Durchsetzung Ihrer Ansprüche im gerichtlichen Verfahren Ihre Ansprüche gegen den Schuldner.

 

Haben Sie Fragen oder rechtliche Probleme?

Sprechen Sie uns an!

 

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Jörg Schwede

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon 0511 / 35 36 05 - 11 (Sekretariat: Frau Jana Rückrieme)

Mail ra.schwede@ksg-recht.de

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