Wettbewerbsrecht


Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten? Oder befürchten Sie, Ihr Werbeauftritt könnte für Aufregung im Wettbewerb sorgen? In diesem Fall prüfen wir Ihren Werbe- und Unternehmensauftritt, helfen Ihnen bei der Gestaltung und beraten Sie, um zukünftige Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zu vermeiden.

 

Sofern Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, prüfen wir, ob diese Abmahnung eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung darstellt oder ob berechtigte Ansprüche auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegen Sie erhoben werden. Gegebenenfalls unterstützen wir Sie bei der Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung und vertreten Sie bei den gegen Sie erhobenen Unterlassungsansprüchen im einstweiligen Verfügungsverfahren und / oder im Hauptsacheverfahren.

 

Sofern Ihre Rechte verletzt werden, vertreten wir Sie selbstverständlich auch bei der Durchsetzung von Ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

 

Wir beraten und vertreten Sie gerne in sämtlichen wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten.

 

Sprechen Sie uns an!

 

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Jörg Schwede

Telefon 0511 / 35 36 05 -11 (Sekretariat: Frau Jana Rückrieme)

Mail ra.schwede@ksg-recht.de

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