Erbrecht

Sie sind Unternehmer und planen Ihre Unternehmensnachfolge und wollen selbst bestimmen, wie die Unternehmensnachfolge aussehen soll? Wir beraten Sie umfassend - gerne auch unter Einbeziehung des mit uns verbundenen Steuerberaters - zu den verschiedenen Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge, um die Fortführung Ihres Unternehmens zu gewährleisten und Ihre Nachfolge sicherzustellen.

 

Oder sind Sie eine Privatperson und wollen sich über die Möglichkeiten der Testamentsgestaltung (wie z. B. des „Berliner Testaments") oder eines Erbvertrages informieren? Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten der Testamentsgestaltung, um Ihre Zielsetzungen bestmöglich für Sie verwirklichen zu können.

 

Denken Sie vielleicht an eine vorweggenommene Erbfolge in Form einer Schenkung? Um auch in diesem Fall Ihre Rechte, zum Beispiel in Form eines Nießbrauchsrechts bzw. Wohnungsrechts abzusichern, informieren wir Sie gerne über der verschiedenen Möglichkeiten.

 

Gerne informieren wir Sie auch über die Möglichkeiten der Erbschaftsausschlagung bzw. der Begrenzung Ihrer persönlichen Haftung auf den Nachlass. Soweit es erforderlich ist, setzen wir Ihre Erbansprüche oder Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche durch.

 

Oder sollen wir Sie bei der Testamentsvollstreckung beraten oder für Sie die Nachlassauseinandersetzung durchführen und begleiten?

 

Haben Sie Fragen oder rechtliche Probleme?

Sprechen Sie uns an!

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Jörg Schwede
Telefon 0511 / 35 36 05 - 11 (Sekretariat: Frau Jana Rückrieme)

Mail ra.schwede@ksg-recht.de

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